Terminvereinbarung, Stornierung und Ausfallhonorar
(1) Mit der Vereinbarung eines Termins erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, sobald er vom Dienstleister bestätigt wurde.
(2) Eine kostenfreie Stornierung des Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(3) Bei einer kurzfristigen Stornierung (weniger als 24 Stunden vor dem Termin) ist der Dienstleister gemäß § 615 BGB berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Behandlungspreises zu berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
(4) Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird der volle vereinbarte Behandlungspreis in Rechnung gestellt, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
(5) Das Ausfallhonorar ist innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
(6) Bis zur vollständigen Begleichung offener Forderungen behält sich der Dienstleister vor, keine weiteren Termine zu vergeben.
(7) In nachweisbaren Ausnahmefällen (z. B. akute Erkrankung oder Notfälle) kann ganz oder teilweise auf die Berechnung des Ausfallhonorars verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall.